Recht und Gesetz

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Personen

Im Allgemeinen dürfen Fotos von Personen nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden, das nennt man "Recht am eigenen Bild".

Ausnahmen bilden hier aber Personen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, wie z.B. Politiker und Personengruppen, solange hier nicht eine einzelne besonders hervorsticht.Außerdem ist es ungefragt erlaubt, Personen mit auf ein Landschaftsbild zu nehmen, solange diese nur als Beiwerk erscheinen.

Ich will hier aber auch nicht die Rechte des Fotografen vergessen, der Film und die Kamera sind ihr Eigentum, und der Film braucht nicht herausgegeben werden, wenn der wütende Fotografierte das verlangt (vor Gewaltanwendung schützt das Gesetz leider nicht, da musst du hinterher Anzeige erstatten).

Gebäude

Bei Gebäuden ist grundsätzlich die Einwilligung des Eigentümers notwendig, das Hausrecht gibt ihm das Recht, das Aufnehmen von Fotos beliebig einzuschränken, z.B. das Blitzen zu untersagen. Insbesondere gilt hier natürlich auch, dass eine Veröffentlichung seiner Zustimmung bedarf.

Auch wenn die Fotos nur für den privaten Gebrauch gedacht sind (z.B. Urlaubsfotos) oder wenn das Gebäude nur Bestandteil und nicht Hauptmotiv ist, schadet es nicht trotzdem zu fragen.

Model­verträge

Bei der Arbeit mit Models sind besondere Punkte zu beachten, die ich hier einmal exemplarisch aufführen möchte:
 

Diese Punkte sollten unter Privatpersonen Berücksichtigung finden. Bei Profis sind häufig andere Verträge zu finden, die dem Modell weniger Rechte am Bild einräumen und ein festes - wenn auch höheres - Honorar beinhalten.

Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht schützt die Interessen des Fotografen, er bestimmt, wo die Bilder, an denen er die Rechte besitzt ausgestellt und verkauft werden.

Besonders in der Fotografie ist es aber notwendig, dass der Fotograf die ganzen Rechte an dem Bild besitzt, dazu gehört auch das Sujet, von Szenen von anderen Fotografen sind ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt und dürfen nicht ohne weiteres reproduziert werden. 

Veröffent­lichung

Mit der Veröffentlichung ist es so eine Sache, wie oben erwähnt, darf man fast jedes Foto machen, wenn man es nicht veröffentlicht.

Die Ausstellung in einer Galerie ist zweifellos in der Öffentlichkeit, aber sogar das Aufhängen der Bilder in der eigenen Wohnung kann Öffentlichkeit schaffen, wenn der Klempner vorbeikommt, daran sollte man also auch denken.

Beruf

Seit der Reform der Handwerksordnung 2004 ist "Fotograf" keine geschützte Berufsbezeichnung mehr, es handelt sich damit um ein Zulassungsfreies Handwerksgewerbe, das jeder ausüben darf, der sich dazu berufen Fühlt.

Quelle: Reformierung der Handwerksordnung (für die Richtigkeit dieser Angaben übernehme ich keine Haftung).