Der Fotograf verfügt über das Nutzungsrecht und kann dieses, meines Wissens nach, auch für Dritte einschränken oder an Bedingungen knüpfen. Abgesehen von einer freundlichen Neuverhandlung (schriftlich!) sehe ich keine Möglichkeit da herumzukommen.
Aber ich bin kein Experte was diese Fragen angeht, vieleicht gibt es noch andere Meinungen dazu (Ich bin ja selbst in der Regel der Fotograf und kein Verwerter).